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   BGH, 23.04.1998 - 4 StR 135/98   

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https://dejure.org/1998,8582
BGH, 23.04.1998 - 4 StR 135/98 (https://dejure.org/1998,8582)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1998 - 4 StR 135/98 (https://dejure.org/1998,8582)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1998 - 4 StR 135/98 (https://dejure.org/1998,8582)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung als wesentlicher Strafmilderungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.07.1994 - 2 BvR 1072/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 4 StR 135/98
    Zudem ist bei einem Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot das Ausmaß der vorgenommenen Herabsetzung der Strafe kenntlich zu machen (BVerfG, Beschluß vom 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96; BVerfG NJW 1993, 3254; 1995, 1277; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 11; BGH, Beschluß vom 16. Juli 1997 - 2 StR 286/97).".
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88

    Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 4 StR 135/98
    Dies aber reicht nicht aus, um dem Rechtsstaatsgebot und den Anforderungen aus Art. 6 MRK zu genügen, denn eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung stellt einen neben dem Zeitablauf gesondert zu beachtenden wesentlichen Strafmilderungsgrund dar (BGH NStZ 1986, 217, 218; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 3, 5 und 6).
  • BGH, 29.11.1985 - 2 StR 596/85

    Strafbarkeit eines Arztes bei Tod einer Patientin auf Grund fehlerhafter Diagnose

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 4 StR 135/98
    Dies aber reicht nicht aus, um dem Rechtsstaatsgebot und den Anforderungen aus Art. 6 MRK zu genügen, denn eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung stellt einen neben dem Zeitablauf gesondert zu beachtenden wesentlichen Strafmilderungsgrund dar (BGH NStZ 1986, 217, 218; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 3, 5 und 6).
  • BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97

    Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung -

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 4 StR 135/98
    Zudem ist bei einem Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot das Ausmaß der vorgenommenen Herabsetzung der Strafe kenntlich zu machen (BVerfG, Beschluß vom 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96; BVerfG NJW 1993, 3254; 1995, 1277; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 11; BGH, Beschluß vom 16. Juli 1997 - 2 StR 286/97).".
  • BGH, 19.08.1993 - 1 StR 433/93

    Rechtsprechung - Rechtsstaatswidrigkeit - Verfahrensverzögerung -

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 4 StR 135/98
    Zudem ist bei einem Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot das Ausmaß der vorgenommenen Herabsetzung der Strafe kenntlich zu machen (BVerfG, Beschluß vom 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96; BVerfG NJW 1993, 3254; 1995, 1277; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 11; BGH, Beschluß vom 16. Juli 1997 - 2 StR 286/97).".
  • BGH, 24.07.1991 - 5 StR 286/91

    Strafzumessung: Strafmilderung infolge Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 4 StR 135/98
    Dies aber reicht nicht aus, um dem Rechtsstaatsgebot und den Anforderungen aus Art. 6 MRK zu genügen, denn eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung stellt einen neben dem Zeitablauf gesondert zu beachtenden wesentlichen Strafmilderungsgrund dar (BGH NStZ 1986, 217, 218; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 3, 5 und 6).
  • BGH, 16.07.1997 - 2 StR 286/97

    Aufhebung eines Strafausspruchs im Revisionsverfahren - Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 4 StR 135/98
    Zudem ist bei einem Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot das Ausmaß der vorgenommenen Herabsetzung der Strafe kenntlich zu machen (BVerfG, Beschluß vom 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96; BVerfG NJW 1993, 3254; 1995, 1277; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 11; BGH, Beschluß vom 16. Juli 1997 - 2 StR 286/97).".
  • BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge: Anwendung auf das Recht auf

    Der 4. Strafsenat will einen solchen Verstoß auf Sachrüge dann berücksichtigen, wenn der sich aus den Urteilsgründen ergebende Zeitablauf die Erörterung nahelegt, daß eine vom Angeklagten nicht zu vertretende rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung gegeben sein könnte (BGH StV 1998, 376 f.; BGH, Beschluß vom 23. April 1998 - 4 StR 135/98; in diesem Sinne wohl auch der 1. Strafsenat in BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7).
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